Die SPD-Fraktion stellt den folgenden Antrag zur:
Umsetzung eines „Beckumer Sondergutscheins“ auf Grundlage der erarbeiteten Optionen als Maßnahme zur Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie.
In Anbetracht der verbesserten Haushaltslage stellt die SPD-Fraktion den Antrag, eine der von der Verwaltung erarbeiteten Optionen eines „Beckumer Sondergutscheins“ zur Stärkung des stationären Einzelhandels sowie der Gastronomie, in allen Stadtteilen Beckums einzuführen.
Begründung:
Als Folge der anhaltenden Corona-Pandemie müssen bundesweit viele Wirtschaftszweige erhebliche Einschränkungen hinnehmen, die nicht selten existenzbedrohenden Charakter annehmen. Aufgrund der Bundesnotbremse, die seit dem 23.04.2021 in ganz Deutschland Gültigkeit hat, sind insbesondere die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle und sportliche Einrichtungen sowie personennahe Dienstleistungsbetriebe in Beckum von einer Schließung bedroht. Langfristige finanzielle Einbußen sind überall dort zu befürchten, wo sich Kunden vermehrt dem Onlinehandel zugewandt haben. Neben den bundesweiten Finanzhilfen sollen durch die Einführung eines Sondergutscheines die teilweise entgangenen Umsätze ausgeglichen werden. Nicht nur der Bund und das Land müssen der Entvölkerung der Innenstädte entgegenwirken, sondern auch die Verwaltung und die Kommunalpolitik müssen ihren Teil dazu beitragen. Aufgrund eines während der Haushaltberatungen noch nicht zu erwartenden größeren finanziellen Spielraums wird die Stadt Beckum nun erfreulicherweise in die Lage versetzt, ihren Teil zur Unterstützung des Einzelhandels leisten zu können. Der sollte genutzt werden, um einen „Beckumer Sondergutschein“ auf den Weg zu bringen.
Ihre SPD-Fraktion in Beckum