Anfrage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Aldi Lippweg“, konkret zur Möglichkeit der Installation von PV-Anlagen über Parkflächen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit Beschluss vom 31.05.2022 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Aldi Lippweg“ beschlossen. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes heißt es u.a. „Auf der als Stellplatzfläche gekennzeichneten Fläche sind Anlagen zur Nutzung solarer Energie wie Photovoltaikanlagen oder Solarthermie ausgeschlossen.“ Dieser Passage haben auch die Vertreter*innen der SPD-Fraktion zugestimmt.

Letztlich muss man – auch selbstkritisch – festhalten, dass die Diskussion über die Installation von PV-Anlagen zu kurz geraten ist und die Entscheidung vielleicht übereilt getroffen worden ist. Die zwischenzeitliche Entwicklung auf den Energiemärkten und eine drohende Gasmangellage verdeutlichen nochmals, wie wichtig Energiesparen und ein möglichst hoher Grad an Energieautarkie sind. Es gilt gerade jetzt, aber auch in Zukunft, den Einsatz von Gas zur Erzeugung von Strom möglichst gering zu halten. Dabei können Methoden der dezentralen Energiegewinnung hilfreich sein.

Der Ausschluss von PV-Anlagen über Stellplätzen kann nicht allein aus städtebaulichen Gesichtspunkten abgelehnt werden, sondern bedarf gewichtiger Gründe. Gleichwohl ist der SPD-Fraktion bewusst, dass in Ermangelung konkretisierender Verwaltungsvorschriften sowie einschlägiger Erfahrungswerte der Umgang mit § 8 Abs. 2 LBauO NRW durchaus mit Unsicherheiten behaftet ist.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um eine nochmalige Auseinandersetzung mit dem Thema und die Beantwortung folgender Fragen:

  • Ist es möglich, nochmals mit der Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG in Verhandlungen zu treten und eine rechtssichere und städtebaulich vertretbare Lösung zu entwickeln, die PV-Anlagen sowohl auf dem Dach als auch auf dem Parkplatz vorsieht?
  • Neben dem Eigenverbrauch durch den Supermarkt wird durch die etwaige Installation einer PV-Anlage eine nicht unerhebliche Einspeisung in das Stromnetz erforderlich sein. Ist eine entsprechende Einspeisung möglich bzw. bis zu welcher Menge ist eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz möglich?

Die SPD-Fraktion bittet höflichst um zeitnahe Beantwortung der Fragen, um eine verantwortungsvolle Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen zu können.

Ihre SPD im Rat der Stadt der Beckum!