Antrag: Zeitnahe Vereinheitlichung der Verkehrsführung im inneren Ring der Innenstadt von Beckum
Die unterschiedlichen Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelungen im Beckumer Innenstadtbereich führen sowohl bei den Anwohner_innen als auch bei den Besucher_innen immer wieder zu Verwirrung. Beispielhaft sei die Situation auf der Wilhelmstraße genannt. Hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, obwohl es sich um eine Kopfsteinpflasterstraße handelt und an der Kreuzung Ostwall der Radverkehr in Fahrtrichtung Oststraße Vorfahrt genießt.
Bereits in dem im Jahre 2019 vom Rat der Stadt Beckum beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan 2030 wird dieser Zustand bemängelt und eine Vereinheitlichung empfohlen. Dies sollte durch die Errichtung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone in der Innenstadt geschehen, die durch verkehrsberuhigte (Geschäfts-) Bereiche ergänzt wird. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bereits ein Vorschlag zur zukünftigen Verkehrsführung erarbeitet (s. Abb31 VEP2030).
Leider ist festzustellen, dass diese Maßnahme trotz ihrer Hervorhebung als Leuchtturmprojekt nach ca. 3,5 Jahren immer noch nicht umgesetzt ist.
Die SPD-Fraktion beantragt daher erstens die zeitnahe Vereinheitlichung der Verkehrsführung im inneren Ring der Innenstadt von Beckum. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt einen Umsetzungsbericht über den Verkehrsentwicklungsplan 2030 im dafür zuständigen Ausschuss vorzustellen. Dieser Zwischenbericht soll mindestens den aktuellen Stand zu den in den Maßnahmenblättern aufgeführten Punkten zusammenfassen.
Ihre SPD im Rat der Stadt der Beckum!