Sachkundige Bürger
Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW können sich die Ausschüsse der Mitarbeit sog. „sachkundiger Bürger“ bedienen. Diese Möglichkeit soll den Ausschüssen dazu dienen, zusätzlichen Sachverstand einzuholen. Die sachkundigen Bürger werden – wie die Ratsmitglieder – in die Ausschüsse gewählt.
Auch die Beckumer SPD sendet Mitglieder ihrer Ortsvereine in die verschiedenen Ausschüsse.
