Wählen: Was, wer, wann, wo und wie?

Wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen in Beckum

Was?

Gewählt werden:

    • Bürgermeister/-in der Stadt Beckum
    • Rat der Stadt Beckum
    • Landrat/Landrätin des Kreises Warendorf
    • Kreistag des Kreises Warendorf

Wer?

Bei den Wahlen sind alle Deutschen und alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt, die am Wahltag (dem 13. September 2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 16. Tag vor der Wahl mit ihrem Wohnsitz in Beckum gemeldet sind.

Wann?

Alle Wahlen finden am Sonntag, 13. September 2020, statt. Die Wahllokale haben von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wo?

In welchem Wahllokal Sie wählen können, steht in Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wie?

Es gibt drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe

    1. Sofort wählen: Seit Mitte August 2020 können Sie in der VHS in Beckum (Antoniusstraße) Beckum und im Rathaus Neubeckum sofort an Ort und Stelle wählen.
    2. Briefwahl: Seit Mitte August 2020 können Sie Briefwahl beantragen. Dies geht dann via Internet oder alternativ auch per Brief oder Fax mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung. Anfordern können Sie die Briefwahlunterlagen Stadt Beckum. Der Wahlbrief sollte möglichst bis zum 10. September 2020 zur Post gegeben oder im Rathaus eingeworfen werden.
    3. Wahllokal: Am 13. September in Ihrem Wahllokal. Gerne holen wir Sie an diesem Tag ab und bringen Sie zum Wahllokal. Melden Sie sich einfach bei uns.